Die folgenden Hinweise informieren Sie in der Datenschutzordnung über die Erhebung personenbezogener Daten bei der Anbahnung oder Eingehung von Rechtsbeziehungen zum Reit- und Fahrverein Einbeck e.V. In der Datenschutzerklärung geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was mit Ihren Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen.
1. Diese Datenschutzordnung des Reit- und Fahrvereins Einbeck e. V. beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
2. Verantwortliche Stelle:
Reit- und Fahrverein Einbeck e. V.
Ivenstraße
37574 Einbeck
1. Vorsitzender: Gunnar Schweigl
2. Vorsitzender: Uwe Sauter
Im Rahmen der vom Verantwortlichen (s. Impressum) angebotenen Leistungen können unterschiedliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Verantwortlichen und der oder dem Betroffenen (z.B. Vereinsmitglied, Pferdeeinsteller, Weidepächter) entstehen, in deren Zusammenhang verschiedene personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeitet werden.
1. Vereinsmitgliedschaft
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO rechtmäßig, da diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind.
Für weitere personenbezogene Daten und für solche, die in den Vereinspublikationen und Online-Medien veröffentlicht werden sollen, ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Mitglieds nach Art. 6, Abs. 1, lit. a) DSGVO unter Beachtung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechendes Formblatt des Vereins vom Mitglied zu unterschreiben.
In diesem Zusammenhang haben Sie die Möglichkeit, mit dem Aufnahmeantrag Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer(n) anzugeben. Dies erleichtert eine evtl. erforderliche Kontaktaufnahme zu Ihnen. Darüber hinaus können wir Sie zeitnah über aktuelle Angelegenheiten des Vereins informieren.
Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung treffen Sie freiwillig.
Das Einverständnis können Sie jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen (Kontakt s. Impressum).
2. Warteliste für eine Teilnahme am Unterricht
Sofern sich betroffene Personen an den Verantwortlichen wenden, um zu einem späteren Zeitpunkt am Reitunterricht teilnehmen zu können, werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO rechtmäßig, da es sich um eine vorvertragliche Maßnahme handelt, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt.
3. Pferdeeinstellungsvertrag
Beim Abschluss eines Pferdeeinstellungsvertrags werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO rechtmäßig, da diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden bei der Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
1. Als Mitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. ist der Verein verpflichtet, personenbezogene Daten seiner Mitglieder an den vorgenannten Verband zu melden.
Übermittelt werden dabei:
2. Zum Stand 03.01. eines jeden Jahres sind der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, vom Verantwortlichen folgende Daten der betroffenen Personen zu übermitteln:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6, Abs. 1, lit. c) DSGVO rechtmäßig, da diese für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt.
Bei der Beendigung eines mit dem Reit- und Fahrverein Einbeck eingegangenen Rechtsverhältnisses (z. B. Vereinsmitgliedschaft, Pferdeeinstellungsvertrag) werden die mit diesem Rechtsverhältnis im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten des Mitglieds gesperrt, sofern sie nicht zur Durchführung eines noch bestehenden Rechtsverhältnisses erforderlich sind.
Beispiel: Wenn ein Vereinsmitglied einen Pferdeeinstellungsvertrag kündigt, können die für die weitere Durchführung der Vereinsmitgliedschaft erforderlichen Daten nicht gesperrt bzw. gelöscht werden.
Personenbezogene Daten, die steuerrechtlichen Bestimmungen unterliegen, werden bis zu zehn Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist aller anderen Unterlagen beträgt sechs Jahre, entsprechend der Vorschriften des HGB.
Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte unentgeltlich zu:
Eine entsprechende Anfrage ist an den Vorstand zu stellen (s. Impressum).
Der oder die Betroffene hat ein Beschwerderecht. Zuständige Stelle ist dafür:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4500
Telefax: 0511 120-4599
Wenn Sie uns per Kontaktformular oder unsere E-Mailadresse Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
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